Nachfolgend finden Sie Informationen zu

» Unserer Zielgruppe
» Unseren Leistungen
» Unserem Aufnahmeverfahren
» Den rechtlichen Rahmenbedingungen

Zielgruppe

Das Betreute Wohnen besteht als Angebot für junge Menschen ab 16 Jahren, die den rechtlichen Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören.
Dies sind Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund von Schwierigkeiten nicht mehr im Elternhaus wohnen können, aber noch Unterstützung beim Alleinleben benötigen oder die aufgrund unterschiedlichster Ereignisse aus der Obdachlosigkeit, Justizvollzugsanstalt, aus Krankenhäusern oder ähnlichen zu uns kommen.
Auch Jugendliche und junge Erwachsene aus den Stammeinrichtungen Aichschieß und Plochingen, sowie Personen aus anderen Heimen die sich verselbständigen wollen sind die Zielgruppe des Betreuten Wohnens.

Unsere Leistungen

Unsere Betreuungszeiten sind individuell und flexibel auf die Lebensumstände der Klienten abgestimmt. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wohnen in ihrer selbst oder von der Einrichtung angemieteten Wohnung.
In Zusammenarbeit mit den Klienten wird eine persönliche Lösungsstrategie auf der Grundlage des Gesamtplanes entwickelt.

Dies beinhaltet

» Unterstützung bei der Wohnungssuche und dem Ausstatten der Wohnung
» Gespräche und Beratung bei persönlichen Problemen
» Krisenintervention mit eventueller Einbeziehung des jeweiligen Lebenspartners bzw. aller Betroffenen
» Hilfe bei der Haushaltsführung und der Geldeinteilung
» Beratung bei Schuldenproblemen / Schuldnerberatung
» Hilfe bei Ämter- und Behördengängen
» Unterstützung und Beratung bei schulischen und beruflichen Angelegenheiten
» Hilfe bei der Suche eines Schul- oder Ausbildungsplatzes
» Unterstützung bei der Suche nach Therapiemöglichkeiten
» Freizeitangebote mit dem Hintergrund, den Betreuten die Möglichkeit zu geben, neue Kontakte zu knüpfen
» Gemeinsame Unternehmungen, um neues Freizeitverhalten zu lernen

Aufnahmeverfahren

Wir vereinbaren zuallererst ein Vorstellungsgespräch für ein gegenseitiges Kennenlernen. Dazu nehmen Sie am Besten telefonisch unter der Rufnummer 07153 25040 Kontakt mit uns auf. Es ist auch möglich eine Email mit Ihrer Rufnummer und einer kurzen Schilderung des Sachverhalts zu schreiben, wir rufen Sie dann zurück.

Voraussetzung für eine Aufnahme sind:

» Eine Kostenzusage durch den Sozialen Dienst des Jugend- oder Sozialamts,
» Kapazität bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter für eine Neuaufnahme,
» Beide Seiten sehen die Grundlagen für eine Zusammenarbeit gegeben.

Danach kann der Betreuungsbeginn vereinbart werden.

Falls derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung stehen sollten, kann ein Platz auf der Warteliste vergeben werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Grundvoraussetzung der Betreuung ist eine erkennbare persönliche Motivation und Freiwilligkeit für eine ehrliche Zusammenarbeit, die in zwei Vorgesprächen herausgearbeitet werden soll.
Das Angebot des ambulant Betreuten Wohnens beruht auf folgenden Paragraphen des SGB VIII und SGB XII

» § 34 SGB VIII    Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

» § 41 SGB VIII    Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

» § 35a SGB VIII  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

» § 67 SGB XII     Personen in besonderen Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten

» § 53 SGB XII, §§ 99, 102, 113 SGB IX    Eingliederungshilfe

Bei besonderen schwierigen Lebenssituationen kann eine intensivere Betreuungsform angeboten werden.
Bei lebensverändernden Situationen wird nach einer individuellen Lösungsmöglichkeit gesucht. Grundlage jeder Betreuung ist der vom Kostenträger bewilligte Betreuungsschlüssel auf der
Grundlage des Gesamtplans.