Nachfolgend finden Sie Informationen zu

Allgemeinem

» Unserem Leitgedanken
» Unseren Zielen
» Unseren Kooperationspartnern

Unserem Angebot

» Unserer Zielgruppe
» Unseren Leistungen
» Unserem Aufnahmeverfahren
» Den rechtlichen Rahmenbedingungen

Unserem Haus

» dem Sozialraum um die Wohngruppe
» den Räumlichkeiten
» dem Leben in der Wohngruppe

» Nützliche Links

Leitgedanke

Wir sind davon überzeugt, dass eine möglichst ganzheitliche Betrachtungsweise des Menschen und entgegengebrachte Akzeptanz die Grundlagen und Voraussetzungen jeglicher Veränderung sind.
In diesem Sinne gehen wir individuell auf die Problematik unser einzelnen Bewohner_innen ein und erreichen dadurch einen maximalen Nutzen in der Betreuung. Dazu gehört unserer Ansicht nach auch ein gemischtes Team mit einer geringen Personal-Fluktuation, um stabile Ansprechpartner zu gewährleisten.

Ziele

Grundsätzliches Ziel der Betreuung ist es, die Betroffenen zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen Lebensgestaltung hinzuführen, die ihnen eine gesellschaftliche Eingliederung ermöglichen soll.
Da dies nur gemeinschaftlich mit den Betroffenen geschehen kann, erwarten wir die Bereitschaft, an der eigenen Problematik zu arbeiten.
Die Aufenthaltsdauer hängt von der Problemlage der betroffenen Person sowie von den gesetzlichen Grundlagen ab.

Kooperationspartner

Wir arbeiten mit allen an der Betreuung beteiligten Stellen und Organisationen zusammen und sind dadurch auch gemeinsam mit den Betroffenen am Nerv des Problems.

Unsere Kooperationspartner sind:

» Jugendämter
» Eltern, Bezugspersonen, Freunde
» Schulen, Ausbildungsbetriebe, Firmen
» Agentur für Arbeit, Berufsberatung
» Beratungsstellen, Therapeuten, Ärzte
» Jugendgerichtshilfe, Polizei, Gericht
» Einrichtungen zur Schuldentilgung
» Jugendhäuser, Vereine
» etc.

Zielgruppe

In unserer Einrichtung arbeiten wir mit jungen Frauen und Männern ab 18 Jahren, die in ihrer gegenwärtigen Situation nicht in der Lage sind, ihre persönlichen und sozialen Schwierigkeiten ohne umfassende fachliche Hilfe zu bewältigen.

Wir nehmen Menschen auf, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit aus vielen Jugendhilfeeinrichtungen herausgewachsen sind („Careleaver“; „Hilfe für junge Volljährige“), aber weiterhin Unterstützung bei der Verselbstständigung benötigen und Jugendhilfeleistungen beanspruchen.

Außerdem betreuen wir Menschen, die nicht mehr in ihrem Elternhaus wohnen können aber einen unterstützenden Rahmen für die Bewältigung ihres Alltags benötigen, aber nicht mehr unter die Jugendhilfe fallen.

Unsere Leistungen

Unser Team leistet eine vollstationäre und somit umfassende Betreuung in einer gemischten Wohngruppe für junge Erwachsene ab 18 Jahren.
Die Betreuungszeiten sind täglich von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr und zusätzlich samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Die übrige Zeit ist durchgehend mit einer telefonischen Rufbereitschaft abgedeckt, so dass auch in eventuell auftretenden Notfällen schnell und adäquat reagiert werden kann.

Aus der geringen Platzzahl in der Wohngruppe resultiert eine sehr familiäre Atmosphäre, die es uns erlaubt, sehr persönlich und individuell auf die Bewohner einzugehen und zusammen mit den betreffenden Menschen personenspezifische Lösungsstrategien zu entwickeln.

Aufnahmeverfahren

Wir vereinbaren zuallererst ein Vorstellungsgespräch für ein gegenseitiges Kennenlernen und eine Hausbesichtigung. Dazu nehmen Sie einfach am Besten telefonisch unter der Rufnummer 07153 25011 Kontakt mit uns auf. Es ist auch möglich eine Email mit Ihrer Rufnummer und einer kurzen Schilderung des Sachverhalts zu schreiben, wir rufen Sie dann zurück.

Voraussetzung für eine Aufnahme sind:

» Eine Kostenzusage durch den Sozialen Dienst des Jugend- oder Sozialamts,

» Ein freier Platz in unserem Haus,

» Beide Seiten sehen die Grundlagen für eine Zusammenarbeit gegeben.

Danach kann der Einzugstermin vereinbart werden.

Falls derzeit kein freier Platz zur Verfügung stehen sollte, kann ein Platz auf der Warteliste vergeben werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlage der Betreuung sind folgende Paragraphen des SGB VIII und SGB XII:

» § 35a SGB VIII    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

» § 41 SGB VIII      Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

» § 67 SGB XII       Personen mit besonderen Lebensverhältnisse und sozialen Schwierigkeiten

Aufgenommen werden Junge Erwachsene ab 18 Jahren (in begründeten und mit dem jeweiligen Jugend oder Sozialamt abgesprochenen Ausnahmefällen auch jünger), die in ihrer gegenwärtigen Situation mit ihrer individuell vorhandenen Problematik nicht alleine zurecht kommen und fundierte fachliche Hilfe benötigen.

Grundvoraussetzung ist der Wille nach Veränderung und Verbesserung der eigenen Situation und selbstverantwortliche und ehrliche Mitarbeit.

Ab 01.01.2020 werden wir keine Eingliederungshilfefälle aus dem Rechtsbereich des ehemaligen §54 SGB XII mehr aufnehmen können. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz machen Aufnahmen aus diesem Rechtsbereich unvereinbar mit unserem stationären Setting.

Sozialraum

Plochingen ist eine Kleinstadt im Landkreis Esslingen (BaWü). Das Haus liegt etwa 5 Gehminuten vom Bahnhof und Busbahnhof entfernt. Von dort besteht guter Anschluss mit der S-Bahn oder dem Regionalverkehr in die umliegenden Städte (Nürtingen, Kirchheim, Esslingen, Stuttgart). Die Versorgung mit Schulen und Ausbildungsstellen im gut erreichbaren Umfeld ist groß.

Plochingen selbst verfügt über Lebensmittelmärkte wie beispielsweise Rewe, Lidl, Aldi, einen Müller-Drogeriemarkt, Bekleidungsgeschäfte, Apotheken und alle weiteren für den Alltag wichtigen Versorgungseinrichtungen.

Das vier-stöckige Wohnhaus liegt sehr zentral gelegen mitten im Wohngebiet. Das bedeutet zum einen eine gute Anbidung an alle Institutionen des öffentlichen Lebens, bedeutet aber andererseits, dass die Rücksichtnahme auf die Nachbarnl verpflichtend für alle Bewohner_innen ist.

Räumlichkeiten

Die stationäre Einrichtung wird als betreute Wohngemeinschaft auf zwei Etagen geführt. Durch die maximale Bewohnerzahl von 9 Personen herrscht eine sehr familiäre Atmosphäre, in der sehr gut auf die einzelnen Problematiken der Bewohner und ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen werden kann.

Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat ein eigenes Zimmer. Küche und Bad werden je Stockwerk gemeinsam genutzt. Die Wohngruppe bietet den Bewohnern nicht nur eine Betreuungsplattform, sondern ermöglicht ihnen durch das gemeinsame Zusammenleben mit anderen Menschen auch ein Erprobungsfeld ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung.

Manchmal notwendiger Rückzug des Einzelnen in den eigenen Privatraum ist jederzeit möglich und bringt eine durchaus sinnvolle Auflockerung in die Gemeinschaft.

Im Erdgeschoss befindet sich das Büro der Betreuer_innen, ein Gemeinschaftsraum, eine Küche, sowie das Büro der Buchhaltung und des betreuten Wohnens.

Leben in der Wohngruppe

Der Schul-und Ausbildungsbesuch oder die Teilnahme am ersten oder zweiten Arbeitsmarkt ist für alle Bewohner_innen verpflichtend. Die Suche nach einer geeigneten (Weiter-) Bildungsmöglichkeit oder Arbeitstätigkeit hat im Betreuungsalltag hohe Priorität. In Phasen der Perspektivsuche ist das Ziel trotzdem ein regelmäßiges morgendliches Aufstehen und ein geregelter Tagesrythmus zu erlernen oder beizubehalten.

Das Leben in der Wohngruppe bedeutet auch die Einhaltung der Hausordnung. Außerdem gilt ein Putzplan, der jedem Bewohner und jeder Bewohnerin einen wöchentlich wechselnden Putzdienst zuweist.
Die jungen Erwachsenen müssen sich selbst versorgen. Falls in diesem Bereich Kompetenzen fehlen, wird dies in die Betreuungsziele aufgenommen und gemeinsam mit den Betreuer_innen erlernt.

Die Betreuer sind an Wochentagen zwischen 8 und 21 Uhr vor Ort. An Wochenenden und Feiertagen ist eine Betreuungskraft 4 Stunden am Tag in der Wohngruppe. Die restlichen Zeiten sind durch eine telefonische Rufbereitschaft für Notfälle abgedeckt.
Wir betreuen im Bezugsbetreuersystem. Das bedeutet der Bewohner und jede Bewohnerin ist einer Bezugsbeteuer_in zugeteilt, mit der die Hauptaufgaben angegeangen werden. Selbstverständlich sind die anderen Betreuer_innen in ihrer Dienstzeit auch für die Bewohner_innen zuständig und ansprechbar.

Auszahlzeiten des Verpflegungs- und Taschengelds finden zwei mal wöchentlich, Montags und Freitags, statt.

Ein Mal pro Monat findet eine Wohngruppensitzung statt, in der Themen der Betreuer_innen und der Bewohner_innen eingebracht und diskutiert werden. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Das Ziel während des Aufenthalts in der Wohngruppe ist eine Stabilisierung des Lebensstils und damit verbunden die sukzessive Übernahme von mehr Eigenverantwortung um zukünftig in einer eigenen Wohnung leben zu können.

Nützliche Links

JUGENDÄMTER
» Landkreis Esslingen

» Rems-Murr-Kreis

» Stuttgart

» Landkreis Ludwigsburg

» Landkreis Göppingen

» Landkreis Karlsruhe

JUGENDGERICHTSHILFE
» Landkreis Esslingen

BERUFSBERATUNG
» Arbeitsagentur

BERATUNGSSTELLEN
» Landkreis Esslingen