Nachfolgend finden Sie Informationen zu

» Unserer Zielgruppe
» Unseren Leistungen
» Unserem Aufnahmeverfahren
» Den rechtlichen Rahmenbedingungen

Zielgruppe

In unserer Einrichtung arbeiten wir mit jungen Frauen und Männern ab 18 Jahren, die in ihrer gegenwärtigen Situation nicht in der Lage sind, ihre persönlichen und sozialen Schwierigkeiten ohne umfassende fachliche Hilfe zu bewältigen.

Wir nehmen Menschen auf, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit aus vielen Jugendhilfeeinrichtungen herausgewachsen sind („Careleaver“; „Hilfe für junge Volljährige“), aber weiterhin Unterstützung bei der Verselbstständigung benötigen und Jugendhilfeleistungen beanspruchen.

Außerdem betreuen wir Menschen, die nicht mehr in ihrem Elternhaus wohnen können aber einen unterstützenden Rahmen für die Bewältigung ihres Alltags benötigen, aber nicht mehr unter die Jugendhilfe fallen.

Unsere Leistungen

Unser Team leistet eine vollstationäre und somit umfassende Betreuung in einer gemischten Wohngruppe für junge Erwachsene ab 18 Jahren.
Die Betreuungszeiten sind täglich von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr und zusätzlich samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Die übrige Zeit ist durchgehend mit einer telefonischen Rufbereitschaft abgedeckt, so dass auch in eventuell auftretenden Notfällen schnell und adäquat reagiert werden kann.

Aus der geringen Platzzahl in der Wohngruppe resultiert eine sehr familiäre Atmosphäre, die es uns erlaubt, sehr persönlich und individuell auf die Bewohner einzugehen und zusammen mit den betreffenden Menschen personenspezifische Lösungsstrategien zu entwickeln.

Unser Aufnahmeverfahren

Wir vereinbaren zuallererst ein Vorstellungsgespräch für ein gegenseitiges Kennenlernen und eine Hausbesichtigung. Dazu nehmen Sie einfach am Besten telefonisch unter der Rufnummer 07153 25011 Kontakt mit uns auf. Es ist auch möglich eine Email mit Ihrer Rufnummer und einer kurzen Schilderung des Sachverhalts zu schreiben, wir rufen Sie dann zurück.

Voraussetzung für eine Aufnahme sind:

»  Eine Kostenzusage durch den Sozialen Dienst des Jugend- oder Sozialamts,

»  Ein freier Platz in unserem Haus,

»  Beide Seiten sehen die Grundlagen für eine Zusammenarbeit gegeben.

Danach kann der Einzugstermin vereinbart werden.

Falls derzeit kein freier Platz zur Verfügung stehen sollte, kann ein Platz auf der Warteliste vergeben werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlage der Betreuung sind folgende Paragraphen des SGB VIII und SGB XII:

» § 35a SGB VIII    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

» § 41 SGB VIII      Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

» § 67 SGB XII       Personen mit besonderen Lebensverhältnisse und sozialen Schwierigkeiten

Aufgenommen werden Junge Erwachsene ab 18 Jahren (in begründeten und mit dem jeweiligen Jugend oder Sozialamt abgesprochenen Ausnahmefällen auch jünger), die in ihrer gegenwärtigen Situation mit ihrer individuell vorhandenen Problematik nicht alleine zurecht kommen und fundierte fachliche Hilfe benötigen.

Grundvoraussetzung ist der Wille nach Veränderung und Verbesserung der eigenen Situation und selbstverantwortliche und ehrliche Mitarbeit.

Ab 01.01.2020 werden wir keine Eingliederungshilfefälle aus dem Rechtsbereich des ehemaligen §54 SGB XII mehr aufnehmen können. Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz machen Aufnahmen aus diesem Rechtsbereich unvereinbar mit unserem stationären Setting.